Die Einwohner- und die Bürgergemeinde Therwil haben am 4.6.2010 Beschwerde gegen die Verfügung des Amtes für Wald beider Basel betreffend Bewilligung des Basler Abend-OL vom 16. Juni 2010 erhoben; begründet wird die Beschwerde mit dem Zeitpunkt des Anlasses mitten in der Hauptsetz- und Brutzeit. Der Beschwerde wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt, und damit konnte die OLG Basel den Lauf nicht wie geplant durchführen.
Immerhin wurde der Lauf am 18. August dann nachgeholt (Rangliste).
Die OLG Basel hat zusammen mit dem ROLV NWS die Beschwerde analysiert und konnte dann Anfangs August ihrerseits zu den Argumenten der Beschwerdeführer Stellung nehmen. Zielsetzung ist dabei das Ermöglichen eines Nebeneinanders von OL-Veranstaltungen und Ansprüchen von Wild und Bodenbrütern sowie weiteren Anspruchsgruppen auch in der Hauptsetz- und Brutzeit. Vertreten wird die OLG Basel in dieser Angelegenheit vom bekannten OL-Läufer und Anwalt Michael Kunz. Die Beurteilung der Beschwerde obliegt nun dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft. Allfällige News erfährst Du zeitnah an dieser Stelle!
27.10.2010/Hp. Preiswerk









